Mieter sind zur Mitteilung der Verbrauchsdaten verpflichtet

Vermieter sind verpflichtet einem Mieter oder Mietinteressenten einen Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung vorzulegen.

Um die Ausstellung dieses Energieausweises zu gewährleisten, hat das Landgericht Karlsruhe nun in einem Urteil (AZ: 9 S 523/08) entschieden, dass Mieter dahingehend verpflichtet sind, dem Vermieter entsprechende Verbrauchsdaten über die Heizkosten oder den Stromverbrauch zu überlassen.

Dies gilt auch dann, wenn der Mieter unmittelbar mit den Energielieferanten abrechnet.

Diese Mitteilung sei eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag.

Eine Berufung auf das Datenschutzgesetz ist nicht gegeben.

zurück


Wertermittlung Eigentumswohnung Frankfurt
Wertermittlung
Eigentumswohnung Frankfurt

Immobilienbewertung - Einfamilienhaus Frankfurt
Immobilienbewertung
Einfamilienhaus Frankfurt

Immobilienbewertung Lager- / Produktionshalle Rheinhessen
Verkehrswertermittlung
Lager- / Produktionshalle Rheinhessen

Immobilienbewertung Mehrfamilienhaus Frankfurt
Immobilienbewertung
Mehrfamilienhaus Frankfurt